Ausschreibung

Veranstaltung

BTV Genehmigungsnummer
02-19-08-02649
Veranstalter
TV 1897 Goldbach e.V.
Organisation
TV Goldbach – Abt. Ausdauersport
Wettkampfgericht
BTV - Kampfrichter
Kontakt
Pascal Krüger
An den Gartenhöfen 6
63773 Goldbach
E-Mail: swimandrun@tv-goldbach.de

Anmeldung

Meldeschluss
15.06.2019 (Meldeeingang)
!!! Keine Nachmeldungen am Veranstaltungstag möglich !!!
Teilnehmerlimit
max. 100 Starter gesamt
max. 25 Starter pro Wertungsklasse
Startgebühren
10,00 € pro Starter/in

Wettkampf

Datum
29.06.2019
Wettkampfbesprechung
07:45 Uhr im Waldschwimmbad in Goldbach
Startunterlagen
Ab 7 Uhr im Waldschwimmbad Goldbach. Bitte seid spätestens 30 Minuten vor eurem Start da und holt die Startunterlagen ab!
Die Startunterlagen werden ausschließlich bei Abgabe der vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Einverständniserklärung der DTU (siehe letzte Seite dieser Ausschreibung!) ausgegeben. Mit Entgegennahme der Startunterlagen wird zugleich das Einverständnis zu u.a. Regelungen (Sportordnung, Bildverwertung, Haftungsausschluss) erklärt.
Rettungsdienst
Während des Wettkampfes sind das BRK und die Wasserwacht Goldbach vor Ort.
Schwimmen
Ab 08:00 Uhr im Waldschwimmbad in Goldbach.
Nach dem Schwimmen wird der Wettkampf unterbrochen und später mit einem Jagdstart fortgesetzt.
Laufen
Ab voraussichtlich 9:30 Uhr auf dem Gelände rund um den TV Goldbach (Mühlstraße).
Es handelt sich um eine Strecke ohne Steigungen.
Streckensicherung
Durch den TV Goldbach Abt. Ausdauersport.
Der Ausrichter behält sich vor, die Starts von unterschiedlichen Altersklassen gegebenenfalls zusammenzulegen (Teilnehmerzahl entscheidet).
Wertungsklassen /
Wettkampfstrecken
  1. Schüler D 2012/2013
    50 m Schwimmen / 200 m Laufen
  2. Schüler C 2010/2011
    100 m Schwimmen / 400 m Laufen
  3. Schüler B 2008/2009
    200 m Schwimmen / 1000 m Laufen
  4. Schüler A 2006/2007
    400 m Schwimmen / 2 km Laufen
  5. Jugend B 2004/2005
    400 m Schwimmen / 2 km Laufen
  6. Jugend A 2002/2003
    600 m Schwimmen / 4 km Laufen
  7. Junioren 2000/2001
    600 m Schwimmen / 4 km Laufen
Teilnehmerlimit
max. 100 Starter gesamt
max. 25 Starter pro Wertungsklasse
Siegerehrung
Findet unmittelbar nach dem Wettkampf am TV Sportpark statt.
  • Alle Teilnehmer, die das Ziel erreichen, bekommen eine Finishergabe und eine Medaille.
  • Die jeweils ersten drei Mädchen und Jungen einer Altersklasse erhalten Ehrenpreise.
Sportordnung
  1. Die Straßenverkehrsordnung ist einzuhalten.
  2. Den Anweisungen des Streckenpersonals ist Folge zu leisten.
  3. Der Veranstaltung liegen die Wettkampfordnungen der DTU (Sportordnung, Veranstalter- und Ausrichterordnung, Kampfrichterordnung), sowie die Rechts- und Verfahrensordnung und die Disziplinarordnung zugrunde.
  4. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Wettkampfordnungen und die Bedingungen des Ausrichters gemäß der Ausschreibung als für sich verbindlich an.
  5. Der 6. Goldbacher Swim & Run 2019 ist offen für alle Kinder und Jugendliche unabhängig von einer Vereinsmitgliedschaft oder vom jeweiligen Landesverband.
  6. Im Rahmen des Unterfrankencups 2019 werden aber nur Teilnehmer/innen gewertet, die einem unterfränkischen Verein angehören und/oder in Unterfranken wohnen.
  7. Der/die Seriensieger/in sind "Unterfränkische Meister/in 2019".
Weitere Informationen
Verwertung von Bildaufnahmen
Mit Empfang der Startnummer erklären die Teilnehmer oder deren gesetzliche Vertreter ihr Einverständnis zur Erstellung von Bildaufnahmen ihrer Person im Rahmen des 6. Goldbacher Swim & Run sowie zur Verwendung und Veröffentlichung zum Zwecke der öffentlichen Berichterstattung über die Veranstaltung.
Haftungsausschluss
  1. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko.
  2. Die Haftung des Veranstalters und Ausrichters - auch gegenüber Dritten - ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die vom Veranstalter eingesetzten Firmen und Helfer. Die Haftung des Veranstalters für andere Schäden als solche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht.
  3. Der Veranstalter haftet nicht für Ausrüstungsgegenstände, die in der Wechselzone abhanden kommen oder für andere abhanden gekommene Gegenstände der Teilnehmer, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht. Sie sollten daher gegen Diebstahl versichert sein.
  4. Mit Empfang der Startnummer erklärt der Teilnehmer / die Teilnehmerin verbindlich, dass gegen seine / ihre Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.