Ausschreibung
Veranstaltung
- BTV Genehmigungsnummer
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02-19-08-02649
- Veranstalter
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TV 1897 Goldbach e.V.
- Organisation
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TV Goldbach – Abt. Ausdauersport
- Wettkampfgericht
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BTV - Kampfrichter
- Kontakt
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Pascal Krüger
An den Gartenhöfen 6
63773 Goldbach
E-Mail: swimandrun@tv-goldbach.de
Anmeldung
- Meldeschluss
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15.06.2019 (Meldeeingang)
!!! Keine Nachmeldungen am Veranstaltungstag möglich !!!
- Teilnehmerlimit
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max. 100 Starter gesamt
max. 25 Starter pro Wertungsklasse
- Startgebühren
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10,00 € pro Starter/in
Wettkampf
- Datum
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29.06.2019
- Wettkampfbesprechung
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07:45 Uhr im Waldschwimmbad in Goldbach
- Startunterlagen
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Ab 7 Uhr im Waldschwimmbad Goldbach. Bitte seid spätestens 30 Minuten vor eurem Start da und holt die Startunterlagen ab!
Die Startunterlagen werden ausschließlich bei Abgabe der vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Einverständniserklärung der DTU (siehe
letzte Seite dieser Ausschreibung!) ausgegeben. Mit Entgegennahme der Startunterlagen wird zugleich das Einverständnis zu u.a. Regelungen
(Sportordnung, Bildverwertung, Haftungsausschluss) erklärt.
- Rettungsdienst
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Während des Wettkampfes sind das BRK und die Wasserwacht Goldbach vor Ort.
- Schwimmen
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Ab 08:00 Uhr im Waldschwimmbad in Goldbach.
Nach dem Schwimmen wird der Wettkampf unterbrochen und später mit einem Jagdstart fortgesetzt.
- Laufen
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Ab voraussichtlich 9:30 Uhr auf dem Gelände rund um den TV Goldbach (Mühlstraße).
Es handelt sich um eine Strecke ohne Steigungen.
- Streckensicherung
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Durch den TV Goldbach Abt. Ausdauersport.
Der Ausrichter behält sich vor, die Starts von unterschiedlichen Altersklassen gegebenenfalls zusammenzulegen (Teilnehmerzahl entscheidet).
- Wertungsklassen /
Wettkampfstrecken
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Schüler D 2012/2013
50 m Schwimmen / 200 m Laufen
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Schüler C 2010/2011
100 m Schwimmen / 400 m Laufen
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Schüler B 2008/2009
200 m Schwimmen / 1000 m Laufen
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Schüler A 2006/2007
400 m Schwimmen / 2 km Laufen
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Jugend B 2004/2005
400 m Schwimmen / 2 km Laufen
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Jugend A 2002/2003
600 m Schwimmen / 4 km Laufen
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Junioren 2000/2001
600 m Schwimmen / 4 km Laufen
- Teilnehmerlimit
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max. 100 Starter gesamt
max. 25 Starter pro Wertungsklasse
- Siegerehrung
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Findet unmittelbar nach dem Wettkampf am TV Sportpark statt.
- Alle Teilnehmer, die das Ziel erreichen, bekommen eine Finishergabe und
eine Medaille.
- Die jeweils ersten drei Mädchen und Jungen einer Altersklasse erhalten Ehrenpreise.
- Sportordnung
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- Die Straßenverkehrsordnung ist einzuhalten.
- Den Anweisungen des Streckenpersonals ist Folge zu leisten.
- Der Veranstaltung liegen die Wettkampfordnungen der DTU (Sportordnung, Veranstalter- und Ausrichterordnung, Kampfrichterordnung), sowie die Rechts- und Verfahrensordnung und die Disziplinarordnung zugrunde.
- Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Wettkampfordnungen und die Bedingungen des Ausrichters gemäß der Ausschreibung als für sich verbindlich an.
- Der 6. Goldbacher Swim & Run 2019 ist offen für alle Kinder und Jugendliche unabhängig von einer Vereinsmitgliedschaft oder vom jeweiligen Landesverband.
- Im Rahmen des Unterfrankencups 2019 werden aber nur Teilnehmer/innen gewertet, die einem unterfränkischen Verein angehören und/oder in Unterfranken wohnen.
- Der/die Seriensieger/in sind "Unterfränkische Meister/in 2019".
- Weitere Informationen
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- Verwertung von Bildaufnahmen
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Mit Empfang der Startnummer erklären die Teilnehmer oder deren gesetzliche
Vertreter ihr Einverständnis zur Erstellung von Bildaufnahmen ihrer Person im
Rahmen des 6. Goldbacher Swim & Run sowie zur Verwendung und
Veröffentlichung zum Zwecke der öffentlichen Berichterstattung über die
Veranstaltung.
- Haftungsausschluss
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Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko.
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Die Haftung des Veranstalters und Ausrichters - auch gegenüber Dritten - ist
beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die vom Veranstalter
eingesetzten Firmen und Helfer. Die Haftung des Veranstalters für andere
Schäden als solche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen beruht.
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Der Veranstalter haftet nicht für Ausrüstungsgegenstände, die in der Wechselzone
abhanden kommen oder für andere abhanden gekommene Gegenstände der
Teilnehmer, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
beruht. Sie sollten daher gegen Diebstahl versichert sein.
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Mit Empfang der Startnummer erklärt der Teilnehmer / die Teilnehmerin
verbindlich, dass gegen seine / ihre Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken
bestehen.